Eine Presse-Akkreditierung können erhalten:
Die Handelsblatt GmbH behält sich die weitere Überprüfung des Nachweises der journalistischen Tätigkeit vor, auch im Falle der Vorlage eines Presseausweises. Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Des Weiteren behält sich die Handelsblatt GmbH im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht die Handelsblatt GmbH von ihrem Hausrecht Gebrauch.
Die Handelsblatt GmbH behält sich vor, Belegnachweise über die Berichterstattung einzufordern. Bei Missbrauch kann die Akkreditierung entzogen werden.
Ohne Nachweis der journalistischen Tätigkeit kann keine Akkreditierung erfolgen. Werden die Unterlagen nicht vorgelegt oder entsprechen nicht den Akkreditierungsrichtlinien, kann die Handelsblatt GmbH die Akkreditierung verweigern. Dies gilt auch für den begründeten Verdacht, dass ein Presseausweis missbräuchlich genutzt wird.
Bitte beachten Sie, dass die von uns vorgenommene Akkreditierung nur für namentlich benannte Redaktionsmitglieder und Journalisten bestimmt ist, sie kann nicht für Mitarbeiter der Verlagsleitung, Anzeigen- oder Werbeabteilung angefordert werden. Ein Anspruch auf Akkreditierung besteht nicht. Eine Übertragung der Akkreditierung ist nicht zulässig.
Zu diesen Akkreditierungsrichtlinien kann es veranstaltungsbezogene Ausnahmen geben.
Mai 2021